Energy Sharing ab Sommer 2026: Die neue Rechtslage für Quartiere und Gewerbegebiete in Berlin
- Maximilian Schanne
- 10. Juli
- 3 Min. Lesezeit
Die regulatorischen Hürden für die gemeinsame Nutzung von Solarstrom in unmittelbarer Nachbarschaft sind gefallen. Mit den aktuellen Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (§ 42c EnWG) und der finalen rechtlichen Verankerung des „Energy Sharing“ im Sommer 2026 können Unternehmen, Quartiersentwickler und Grundstücksgemeinschaften in Berlin Solarstrom unbürokratisch teilen. Das bisherige, hochkomplexe Mieterstrommodell wird damit um eine extrem flexible Komponente erweitert. Für Berliner Gewerbeparks, Mehrfamilienhäuser und zusammenhängende Liegenschaften eröffnet dies völlig neue Optionen zur Senkung der Gesamtenergiekosten.

Was ist Energy Sharing nach der neuen Gesetzgebung 2026?
Bisher durfte Solarstrom nur dann ohne das volle regulatorische Programm eines Energieversorgungsunternehmens geliefert werden, wenn Erzeugung und Verbrauch hinter demselben Netzanschlusspunkt stattfanden. Wer Strom über Grundstücksgrenzen hinweg an Nachbarn oder Partnerfirmen im selben Gewerbegebiet liefern wollte, scheiterte meist am bürokratischen Aufwand.
Definition Energy Sharing (§ 42c EnWG): Energy Sharing bezeichnet das gemeinschaftliche Nutzen von lokal erzeugtem Strom (z. B. aus Photovoltaikanlagen) innerhalb einer Kundenanlage oder eines definierten Quartiers, ohne dass der Erzeuger als Volllieferant für die Letztverbraucher auftreten muss. Der Datenaustausch und die Verrechnung erfolgen digital über intelligente Messsysteme (Smart Meter).
Die drei zentralen Vorteile der Neuregelung:
Wegfall der Versorgerpflichten: Betreiber der PV-Anlage müssen keine umfassenden energiewirtschaftlichen Meldepflichten mehr erfüllen oder Reststrommengen einkaufen.
Virtuelle Aufteilung: Der erzeugte Solarstrom wird mathematisch und zeitgleich (in 15-Minuten-Intervallen) auf die teilnehmenden Zähler aufgeteilt.
Reduzierte Netzentgelte: Bei der Nutzung des lokalen Netzes entfallen bzw. reduzieren sich bestimmte Netzentgeltkomponenten, was den Strompreis vor Ort stabilisiert.
Praxis-Szenarien für Berlin: Wer profitiert 2026 am meisten?
Die Berliner Gebäudestruktur bietet ideale Voraussetzungen für das neue Energy Sharing. Drei B2B-Szenarien stehen im Sommer 2026 im Fokus:
1. Gewerbeparks und Handwerkerhöfe (z. B. in Tempelhof oder Marzahn)
Eine große Logistikhalle hat die statischen Voraussetzungen für eine 500 kWp PV-Anlage, verbraucht am Wochenende aber kaum Strom. Die benachbarte Bäckerei oder das Kühlhaus benötigt permanent Energie. Über Energy Sharing wird der Strom im Mai/Juni 2026 ohne Netzdurchleitung direkt und legal mit den Nachbarbetrieben verrechnet.
2. Quartiersentwicklungen im Wohnungsbau
Wohnungsbaugesellschaften und private Investoren nutzen die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“. Der Solarstrom vom Dach fließt nicht mehr nur in den Allgemeinstrom (Fahrstuhl, Flurlicht), sondern wird den Mietern direkt auf deren Stromzähler gutgeschrieben. Das steigert die Attraktivität der Immobilie und sichert die Einhaltung der strengen Berliner Solarpflicht.
3. Eigentümergemeinschaften (WEGs)
Die rechtssichere Aufteilung von PV-Erträgen auf einzelne Eigentümer war bisher eine steuerliche Grauzone. Der § 42c EnWG schafft hier im Jahr 2026 absolute Klarheit für die Abrechnung über den Smart Meter.
Technische Voraussetzung: Das intelligente Messwesen als Fundament
Damit Energy Sharing in Berlin reibungslos funktioniert, ist eine präzise, digitale Infrastruktur zwingend erforderlich. Ein analoger Stromzähler (Ferraris-Zähler) ist für dieses Modell nicht zulässig.
[ PV-Anlage auf Hauptdach ] ──► [ Smart Meter Gateway (Erzeugung) ]
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(15-Min-Abgleich via Cloud)
│
┌────────────────────────────────────┼───────────────────────────────────┐
▼ ▼ ▼
[ Verbraucher A (Büro) ] [ Verbraucher B (Produktion) ] [ Verbraucher C (E-Laden) ]
Smart Meter (Verbrauch) Smart Meter (Verbrauch) Smart Meter (Verbrauch)
Die Messdaten der Erzeugungsanlage und aller teilnehmenden Verbrauchszähler müssen über ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) erfasst werden. Der Messstellenbetreiber (in Berlin primär Stromnetz Berlin) stellt die geviertstundenbasierten Werte bereit. Ein intelligentes Energiemanagementsystem (EMS) optimiert die Verteilung in Echtzeit, um den lokalen Eigenverbrauch der gesamten Gemeinschaft auf über 80 % zu heben.
Wirtschaftliche Betrachtung für den B2B-Vertrieb
Für Vermieter und Betreiber von Gewerbeimmobilien wandelt sich das Dach durch Energy Sharing von einer reinen Kostenstelle zu einer verlässlichen Renditequelle:
Gesteigerte Erlöse: Statt den überschüssigen Strom für ca. 7 bis 8 ct/kWh ins öffentliche Netz einzuspeisen, kann er lokal für beispielsweise 14 bis 16 ct/kWh an die Mieter oder Nachbarn abgegeben werden.
Wettbewerbsvorteil für Mieter: Die Gewerbemieter erhalten grünen Strom deutlich unter dem Niveau des klassischen Netzbezugs (der im Berliner Gewerbebereich 2026 oft bei 18 bis 20 ct/kWh netto liegt).
ESG-Konformität: Unternehmen im Gewerbepark können den lokal bezogenen Solarstrom direkt in ihrer CO2-Bilanz (Scope 2) als emissionsfrei ausweisen.
Fazit und Handlungsempfehlung für Entscheider
Energy Sharing nach § 42c EnWG löst im Sommer 2026 das größte Problem der urbanen Energiewende in Berlin: die lokale Verteilung. Wer ungenutzte Dachflächen besitzt oder Liegenschaften mit mehreren Mietern verwaltet, sollte bestehende Konzepte jetzt dringend auf dieses Modell umstellen.
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